Die Geräteausstattung unserer Ordination
- EKG
- Lungenfunktionstest
- Ultraschall
- Blutanalyse
- Harnanalyse
Wahlarzt und Kassenarzt
Die medizinische Betreuung ist eine persönliche Dienstleistung und ist daher primär vom betreuenden Arzt abhängig. Der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass der Wahlarzt in seinem Dienstleistungsangebot nicht den Vorgaben der Krankenkassen unterliegt. Deshalb kann er die erbrachte Leistung nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnen. Die Krankenkasse ersetzt Ihnen jedoch 80% der Kosten für jene Leistungen, die sie auch bei einem Kassenarzt bezahlen müsste - nicht 80% meines Honorares. Ich detailliere daher meine Honorarnote gemäß den Leistungspositionen Ihrer Krankenkasse um Ihnen eine korrekte Erstattung zu ermöglichen.
Ihre Vorteile aus meiner Wahlarzttätigkeit sind
- rasche Termine
- geringe Wartezeiten - weniger Stress für Sie und Ihr Kind
- umfassende Diagnosemöglichkeiten
- Kombination von klassischer Schulmedizin und darauf aufbauender Psychosomatik und Allergologie
- ausreichend Zeit auf alle Fragen einzugehen
Allerdings:
Sie müssen erst meine Leistungen bei mir bezahlen und können dann bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung beantragen. Damit Ihre Mehrbelastung möglichst gering bleibt, verrechne ich ein am Kassentarif orientiertes Honorar und erstelle eine kassengerechte Honorarnote.
Die Honorarnote für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS wird automatisch online an die Kassen zur Erstattung übertragen. Die Honorarnoten für die anderen Kassen reiche ich auf Wunsch auch gerne für Sie zur Erstattung ein. Inzwischen bieten jedoch diese Kassen auf ihren Webseiten Eingabemöglichkeiten an, welche die Bearbeitungsdauer abkürzen.
Ihre Mehrbelastung resultiert daher im Wesentlichen aus der Vergütung der zusätzlichen Zeit, die ich gerne für Sie da bin, um Ihnen die gewünschte Aufmerksamkeit zu widmen.
Bezahlung
Die Bezahlung kann in bar oder durch Bankomat- bzw. Kreditkarte erfolgen.